Behördlich anerkannte Übersetzung ihrer Urkunden, Zeugnisse, notariellen und amtlichen Schriftstücke.

Beglaubigte Übersetzungen sind in vielen Situationen des Privat- und Berufslebens erforderlich:

Sie kommen aus dem Ausland und möchten ihre Zeugnisse übersetzen, um sie von einer deutschen Behörde anerkennen zu lassen?

Oder möchten Sie in Deutschland ein Studium aufnehmen und benötigen ihr Abiturzeugnis in deutscher Sprache?

Persönliche Nachweise müssen oft auch bei langfristigen Auslandsaufenthalten vorgelegt werden. Eine einfache Übersetzung reicht dann oftmals nicht aus.

Als Unternehmen benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung ihres Handelsregisterauszugs, um wirksam als Bieter an einer internationalen Ausschreibung im Ausland teilzunehmen? Oder stehen sie vor einem wichtigen Vertragsabschluss und möchten auf Nummer sicher gehen, bevor Sie den Vertrag mit ihrer Unterschrift besiegeln? Im Hinblick auf die Anerkennung bestimmter Dokumente werden sog. beglaubigte Übersetzungen regelmäßig vorausgesetzt. Nachstehend einige Beispiele:

  • Arbeitszeugnisse
  • Fachärztliche Atteste
  • Ausbürgerungs- und Einbürgerungsurkunden
  • Handelsregisterauszüge
  • Zeugnisse
  • Führerscheine
  • Führungszeugnisse
  • Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, Eheurkunden, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden
  • Meldebescheinigungen
  • Versicherungsscheine
  • Gerichtsurteile
  • Verträge

Meyers Fachübersetzungen steht ihnen für sog. beglaubigte Übersetzungen in den Sprachkombinationen Französisch-Deutsch, Deutsch-Französisch, Spanisch-Deutsch, Deutsch-Spanisch zur vollen Verfügung. Für andere Sprachen vermitteln wir ihnen geprüfte und uns persönlich bekannte Übersetzer, die ihre Expertise vielfach unter Beweis gestellt haben.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass die Auslandskommunikation reibungslos verläuft und alle Voraussetzungen für ihren Erfolg erfüllt werden.

Warum „sog. beglaubigte Übersetzungen“?

Der Ausdruck „beglaubigte Übersetzung“ ist im Grunde genommen ein umgangssprachlicher Begriff. Gerichtlich ermächtigte, (je nach Bundesland) be- oder vereidigte Übersetzer, die Zieltexte mit ihrem Stempel versehen, bestätigen lediglich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Dies ist allerdings für die Beweiskraft und Anerkennung eines Dokuments sowohl im Inland als auch im Ausland ausreichend.

In bestimmten Fällen, gerade bei Schriftverkehr mit Nicht-EU-Ländern, ist zudem eine sog. Überbeglaubigung, auch Legalisation oder Apostille genannt, erforderlich. Lassen Sie sich im Bedarfsfall kostenfrei von uns beraten. Der internationale Schriftverkehr ist unser Parkett.