Beratung im Bereich internationaler Schriftverkehr und Anerkennung von Dokumenten.

Planen Sie eine internationale Eheschließung?

Wollen Sie im Ausland erbrachte Studienleistungen anerkennen lassen?

Benötigen Sie Handelsregisterauszüge für ausländische Behörden oder Geschäftspartner, z. B. zur Abgabe eines Gebots für eine Ausschreibung?

Und was bedeutet eigentlich Legalisation bzw. Apostille?

Bei derartigen und anderen Fragen stehen wir ihnen gerne als Ansprechpartner, der etwas Licht in den Behördendschungel bringen kann, zur Verfügung.

Es ist mitunter nicht einfach, die erforderlichen Schritte zu verstehen und sie möglichst zeitnah und in der richtigen Reihenfolge zu erledigen.

Aufgrund langjähriger Erfahrung und zahlreicher Rückmeldungen von Kunden können wir ihnen als Wegweiser zur Seite stehen.

Bei internationalen Eheschließungen stellt sich zunächst die Frage, in welchem Land geheiratet werden soll bzw. aus welchem Land der künftige Ehepartner stammt. Dies macht bei den Verwaltungsschritten einen großen Unterscheid.

Drittstaaten werden hierbei völlig anders behandelt als Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Die Anerkennung von Studien- und/oder Prüfungsleistungen ist grundsätzlich Sache des jeweiligen Empfängers, i. d. R. der Hochschule. Ob das Notensystem vergleichbar ist oder nicht, spielt eine untergeordnete Rolle, da die Leistungen auch unbenotet anerkannt werden können. Es ist hierbei nicht die Aufgabe eines Übersetzers, einen Vergleich der Notensysteme vorzunehmen und Noten in das Zielsystem umzurechnen oder anzupassen. Dennoch sind Sie bei Übersetzungen von Zeugnissen und ähnlichen Nachweisen bei uns an der richtigen Adresse.

Wenn Sie sich als Unternehmen auf eine Ausschreibung im Ausland bewerben möchten, sollten die Ausschreibungsunterlagen möglichst vollständig übersetzt werden. Um die Übersetzungskosten auf ein Minimum zu reduzieren, können wir aber auch für Sie wichtige Elemente nach individueller Absprache herausfiltern oder den Text nach Prüfung zusammen mit ihnen durchgehen. Hierbei stellen wir ihnen nur den entsprechenden Zeitaufwand in Rechnung.

Nutzen Sie unser Beratungsangebot! Da in den meisten Fällen Übersetzungen erforderlich sind, beraten wir Sie in der Regel kostenfrei.